Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Eine beliebte Variante ist die Direktversicherung. Arbeitnehmer haben darauf Anspruch, wenn für die Branche oder das Unternehmen keine Pensionskasse oder eine Pensionsfonds besteht. Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Lebensversicherung ab.
Drei Anlageformen sind möglich: Kapital-Lebensversicherung, Rentenversicherung und fondsgebundene Lebensversicherung. Die Direktversicherung bietet dem Arbeitnehmer steuerliche Vorteile. Bis Ende 2004 bestand die Möglichkeit, bis zu 1.752 Euro pro Jahr pauschal versteuert (20 %) und bis Ende 2008 sozialversicherungsfrei aus dem Gehalt in eine Direktversicherung einzuzahlen. Nach einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren kann das angesparte Kapital in einer Summe steuerfrei ausgezahlt werden. Für laufende Verträge gilt ein Bestandsschutz.
Weiterhin bestehen zwei Wege der Entgeltumwandlung:
Bruttoentgeltumwandlung: Bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (2010: 2.640 Euro) können steuer- und sozialversicherungsfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Weitere 1.800 Euro können zwar steuerfrei, aber nicht sozialversicherungsfrei angelegt werden. Die Bruttoentgeltumwandlung ist für Arbeitnehmer mit höherem Einkommen interessant.
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers kann das angesparte Vorsorgekapital mitgenommen werden. Für den neuen Arbeitgeber besteht allerdings keine Verpflichtung, in den bestehenden Vertrag der Direktversicherung einzusteigen. Allerdings kann der Arbeitgeber den Vertrag dann mit eigenen Beiträgen fortführen oder beitragsfrei stellen, was dann allerdings die Altersvorsorge schmälert.
Nettoentgeltumwandlung: Der Arbeitnehmer schließt eine Direktversicherung ab und zahlt die Beiträge (bis zu 4 % des Vorjahresbruttoverdienstes) aus seinem steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkommen. Im Gegenzug erhält er nach dem Riester-Modell Zulagen vom Staat (Grundzulage 154 Euro plus Kinderzulage 185 Euro pro Kind, ab Geburtsjahrgang 2008 beträgt die Kinderzulage 300 Euro pro Kind). Alternativ können die Beiträge zur Direktversicherung als Sonderausgaben von bis zu 2.100 Euro in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern verfügt über ein Jahresbruttoeinkommen von 50.000 Euro. Daraus können 2.000 Euro (4 % vom Bruttoeinkommen) angelegt werden. Die staatlichen Zuschüsse betragen 504 Euro (154+154+185+185), die erforderliche Eigenleistung demnach 1.324 Euro. Die Nettoentgeltumwandlung eignet sich für Versicherte mit geringem Einkommen und für Familien mit Kindern.
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