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Riester-Rente

Seit 2002 fördert der Gesetzgeber die zusätzliche betriebliche oder private Altersversorgung über die sogenannte Riester-Rente. Er will damit die zunehmende Versorgungslücke durch private Eigeninitiativen schließen. Die Förderung besteht aus Zulagen und steuerlichen Abzugsmöglichkeiten. Insbesondere für Familien mit Kindern ist die Riester-Rente die ideale Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge.

Anspruch auf Förderung der Eigenvorsorge haben alle Arbeitnehmer/innen, die Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen, nicht erwerbstätige Eltern während der Kindererziehungszeit, geringfügig Beschäftigte, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Empfänger von Arbeitslosengeld. Bei Ehepaaren reicht es aus, wenn ein Partner diese Anforderungen erfüllt, so dass auch Selbstständige „riestern“ können.

Sie können die Anlageform selbst wählen. Infrage kommen z. B. Banksparplan, Investmentfonds oder private Rentenversicherung. Überprüfen Sie bestehende Verträge auf die Möglichkeit, sie umzustellen. Es muss nicht immer eine neue Geldanlage sein. Auch laufende Verträge und Policen können förderfähig sein, wenn sie auf die neuen Bedingungen umgestellt werden. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne.

Die staatliche Förderung ist attraktiv. Vom Staat erhalten Sie pro Jahr eine Grundzulage von 154 Euro (308 Euro für Verheiratete). Für jedes Kind bekommen Sie zusätzlich 185 Euro, für jedes ab 2008 geborene Kind sogar 300 Euro. Die volle Zulage erhalten Sie, wenn Sie 4 Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (max. 2.100 Euro) minus Zulage selbst zahlen. Die Zulage wird Ihrem Vorsorgevertrag gut geschrieben (nicht ausgezahlt). Wer weniger spart, erhält auch weniger Zulage. Pro Jahr müssen Sie mindestens einen Sockelbetrag von 60 Euro selbst zahlen, um Zulage zu erhalten.

Weiterhin können Sie Ihre Beiträge (abzüglich Grundzulage) bis maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Für Berufseinsteiger unter 25 Jahre gibt es seit dem 1.1.2008 einen Berufseinsteigerbonus: 200 Euro zusätzliche Grundzulage im ersten Jahr.

Beantragen Sie die Förderung. Seit 2005 müssen Sie nur noch einmal einen Antrag stellen, um die Förderung (Zulage) zu erhalten. Die bürokratische jährliche Antragstellung ist aufgrund der Negativerfahrungen weggefallen.

In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne über Ihre persönlichen Möglichkeiten.

Kontakt: Hans Rettberg | 0231-5570240 | per E-Mail bitte hier klicken

© Rettberg Wirtschaftsberatung GmbH, Dortmund

 

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