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Rürup-Rente

Selbstständige gehen hohe Risiken ein, wenn Sie sich nicht individuell absichern. Sie sind nicht gesetzlich versichert. In diesen Fällen empfehlen wir eine Rürup-Rente (Basisrente). Sie ist speziell für die private Altersversorgung von Selbstständigen gedacht, kann jedoch auch von Angestellten oder Privatiers genutzt werden. Als Anlagen kommen die klassische Rentenversicherung oder Fondspolicen infrage. Die Rentenversicherung (Kapitallebensversicherung) hat den Vorteil des Garantiezinses. Die Fondspolicen bieten dagegen eine größere Chance, höhere Renditen zu erzielen.

Rürup-Sparer erhalten im Gegensatz zur Riester-Rente keine staatlichen Zuschüsse, sondern nur steuerliche Vorteile. Bis zu 20.000 Euro (40.000 Euro bei Verheirateten) können insgesamt als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Darin enthalten sind sämtliche Vorsorgeaufwendungen, also auch die Beiträge zur Rürup-Rente. Allerdings sind sie nicht zu 100 Prozent absetzbar, sondern 2009 nur zu 68 Prozent. Pro Jahr steigt dieser absetzbare Teil um zwei Prozentpunkte bis 2025. Dann sind 100 Prozent absetzbar.

In der Rentenbezugsphase werden die Renten besteuert. Ab 2005 wurden 50% der Rente steuerlich berücksichtigt, jedes Jahr steigt aber auch hier der Satz um 2%, ab 2020 allerdings nur noch um 1%. Ab 2040 sind dann die vollen Auszahlungen aus einer Basisrente steuerpflichtig. Allerdings wird im Gegensatz zur Einzahlungphase, in der der absetzbare Prozentsatz von Jahr zu Jahr steigt, in der Rentenbezugsphase der im Beginnjahr der Rente bestehende Steuersatz festgeschrieben.

Die Beiträge zur Rürup-Rente sind flexibel gestaltbar. Es gibt keine Mindestgrenzen wie bei der Riester-Rente. Auch Einmalzahlungen sind möglich, die sich für z. B. für ältere Selbstständige lohnen, die sich bald aus Ihrer Firma zurückziehen möchten. So ist bei einer Einmalzahlung 2009 von z. B. 20.000 Euro eine steuerliche Anrechnung von 68 Prozent möglich, die Versteuerung bei einem Rentenbegin in 2010 basiert aber nur auf 60 Prozent.

Sie können die Steuervorteile der Rürup-Rente jedoch nur in Anspruch nehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Auszahlung erfolgt im Alter als lebenslange Leibrente. Die Auszahlung des Angesparten in einer Summe ist nicht möglich.
  • Die Rentenzahlung beginnt erst nach dem 60. Lebensjahr.
  • Die Ansprüche aus dem Vertrag sind nicht vererbbar, nicht beleihbar und nicht veräußerbar.
  • Der Steuerpflichtige hat keinen Anspruch auf vorzeitige Auszahlung.

Für alle Selbstständigen hat die Rürup-Rente neben der steuerlichen Absetzbarkeit noch einen weiteren Vorteil: Das im Rahmen einer steuerlich geförderten Rürup-Rente gesparte Kapital ist im Gegensatz zur Lebensversicherung nicht pfändbar.

In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne über Ihre persönlichen Möglichkeiten.

Kontakt: Hans Rettberg | 0231-5570240 | per E-Mail bitte hier klicken

© Rettberg Wirtschaftsberatung GmbH, Dortmund

 

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