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Zeitwertkonten

Rund zehn Millionen Erwerbstätige in Deutschland besitzen bereits Arbeitszeitkonten. Diese dienen jedoch meistens nur der kurzfristigen Steuerung des Arbeitseinsatzes. Obwohl langfristige Lebensarbeitskonten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer viele Vorteile bieten, sind sie noch nicht sehr verbreitet.

So kann mithilfe von Zeitwertkonten zum Beispiel die Überstundenzahl deutlich reduziert werden. Überstunden oder sonstige Gehaltsbestandteile werden nicht ausgezahlt, sondern einem Zeitkonto gut geschrieben. Die Entkoppelung von Arbeits- und Betriebszeit führt darüber hinaus zu einer erhöhten Flexibilisierung des Unternehmens. Außerdem können in konjunkturellen Schwächephasen Entlassungen vermieden werden. Den Arbeitnehmern ermöglichen Lebensarbeitskonten ein steuer- und sozialabgabenfreies Ansparen von Arbeitszeit oder Entgeltforderungen.

Die erworbenen Zeitguthaben lassen sich für begrenzte Auszeiten für Kindererziehung oder Vorruhestand nutzen. Für die Arbeitgeber schaffen die Konten die organisatorische Voraussetzung für eine mittel- bis langfristige Steuerung von Arbeitszeiten. Lebensarbeitszeitkonten sind also für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von Vorteil.
In Zusammenhang mit Lebensarbeitskonten taucht vor allem meist folgende Problemstellungen auf: Wie lässt sich das Risiko der Unternehmensinsolvenz absichern, und wie lässt sich das Ganze organisatorisch abwickeln? Dazu eignen sich zwei Modelle:

Beim Bürgschaftsmodell übernimmt ein Kreditinstitut eine selbstschuldnerische Bürgschaft zugunsten der Arbeitnehmer und dem zuständigen Sozialversicherungsträger. Der Vorteil: Es fließen keine liquiden Mittel vom Unternehmen ab. - Der Nachteil: Die Bürgschaft wird auf die Kreditlinie des Unternehmens angerechnet.

Beim Anlagemodell wird der Gegenwert künftiger Zahlungsverpflichtungen auf ein Wertpapierdepot des Arbeitgebers eingezahlt. Ab dem 1.1.2009 muss gewährleistet sein, dass zum Zeitpunkt ihrer planmäßigen Verwendung Zeitwertkonten
einen Stand aufweisen, der mindestens der Höhe der ab 2009 einbezahlten Beiträge entspricht. Für einen Störfall gilt diese Kapitalgarantie nicht. In Aktien oder Aktienfonds dürfen dabei höchstens 20 % derumzuwandelnden Gehaltsbestandteile investiert werden (Ausnahmen bei der Begrenzung des Aktienanteils: Tarifparteien können anderes vereinbaren, und/oder: Zeitwertkonten werden ausschließlich zur Finanzierung von Vorruhestand eingesetzt).

In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne über Ihre persönlichen Möglichkeiten.

Kontakt: Hans Rettberg | 0231-5570240 | per E-Mail bitte hier klicken

© Rettberg Wirtschaftsberatung GmbH, Dortmund

 

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