Entscheidend bei der Wahl des Grundstückes sind die Lage und die mögliche Art der Bebauung, sowie auch der Kaufpreis.
Bei der Fülle von Angeboten unterschiedlichster Häuservarianten ist es wichtig, dass das Grundstück den Anforderungen der Boden- und Felsklasse entspricht.
(Böden werden im Baugewerbe nach der Lösbarkeit und den erdbautechnischen Eigenschaften in insgesamt sieben Boden- und Felsklassen unterteilt.)
Weiter ist zu Beachten, das die so genannte Gundflächenzahl
und die Geschossflächenzahl ausreichen, damit die gewünschte Grundfläche und Wohnfläche geschaffen werden kann.
(Die Grundflächenzahl, abgekürzt GRZ, gibt den Flächenanteil eines Baugrundstückes an, der überbaut werden darf.
Die Geschossflächenzahl, abgekürzt GFZ, gibt das Verhältnis der gesamten Geschossflächen aller Vollgeschosse der baulichen Anlagen auf einem Grundstück zu der Fläche des Baugrundstücks an
Wo das Haus auf dem Grundstück platziert werden kann, wird durch die Baulinien vorgegeben.
(Eine Bauline ist eine im Bebauungsplan eingezeichnete rote Linie, auf der gebaut werden muss.)
Auch die Firsthöhe und die Traufhöhe des Hauses sowie die Dachneigung können vorgegeben sein.
Nach Sicherstellung der Kompatibilität von Grundstück und Wunschhaus, sollten Sie darauf achten, welche zusätzlichen Kosten zum Grundstückskaufpreis und des Baupreises für Ihr geplantes Haus anfallen.
Kostenpunkte Grundstück:
Hierzu eine Auflistung der möglicherweise noch zusätzlichen Kosten beim Grundstückskauf.
Maklercoutage, Notarkosten, Grunderwerbssteuer, Grundbuchamt, Vermessung, Bodengutachten, Rechtsberatung,
private Erschließungskosten (Die private Erschließung, also die Erschließung innerhalb des Grundstückes, liegt in Bauherrenhand. Diese Kosten gehören nicht zu den hier erwähnten Erschließungskosten sondern zu den Baukosten. Je nach Bedarf und Ausmaß werden sie unterschiedlich hoch ausfallen.)
Erschließungskosten (Erschließungskosten beinhalten alle Kosten die für den Anschluss des Grundstücks an Kanalisation, Wasser- und Energieversorgung anfallen. Sie enthalten zudem anteilige Kosten des Straßenbaus samt Gehweg und Beleuchtung, öffentlicher Grünflächen und der Kinderspielplätze sowie Lärmschutzanlagen. Erschließungskosten sind auch für das Telefon- und Kabelfernsehnetz zu entrichten. )
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