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Hausratversicherung

Wohnungseinrichtung richtig absichern

Die Hausratversicherung zählt zu den empfehlenswerten Policen, mit denen sich jeder gegen alltägliche Risiken absichern sollte. Dreiviertel aller deutschen Haushalte besitzt eine Hausratversicherung.

Entscheidend für die Wichtigkeit und auch die Tarifhöhe ist der Wert des Hausrats, den man besitzt. Dazu zählen alle Einrichtungsgegenstände wie Möbel und die technische Ausstattung der Wohnung. Wichtig ist, den tatsächlichen Wert des Hausrats zur Grundlage des Versicherungstarifs zu machen. Bei einer Unterversicherung wird nämlich nur ein Teil des Neuwerts erstattet.

  • Pro Quadratmeter Wohnfläche gelten heute bei vielen Anbietern 600 bis 700 Euro als ausreichend versichert. Besser ist es jedoch, anhand von Checklisten den tatsächlichen Wert des zu versichernden Hausrats zu ermitteln.
  • Für die Tarifhöhe ist neben dem zu versichernden Wert auch der Wohnort entscheidend. Je mehr Einwohner, je größer das Risiko – so sehen es zumindest die Versicherungsgesellschaften.

Was ist versichert?

  • Bei einer Hausratversicherung sind Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Einbruch, Raub, Vandalismus, Leitungswasser und Löschwasser versichert.
  • Hausratversicherungen ersetzen generell den Neuwert des versicherten Hausrats. In bestimmten Fällen (bei Antiquitäten zum Beispiel) kann der Versicherer auf die Reparatur oder Reinigung der beschädigten Gegenstände bestehen.
  • Mit in den Versicherungsschutz einbezogen sind auch Folgekosten, die in direktem Zusammenhang zum Schaden stehen (zum Beispiel eine Übernachtung im Hotel bei unbewohnbarer Wohnung).
  • Bei manchen Policen sind auch Wertsachen wie Geld, Sparbücher und Schmuck mit eingeschlossen. Oftmals bezieht sich die Deckung aber nur auf einen Teil des Gesamtwerts. Für die Entschädigungssumme kann auch eine „gesicherte Unterbringung“ (Tresor) zur Voraussetzung gemacht werden.
  • Bei vielen Versicherern können Fahrräder mit versichert werden – allerdings sind hier die im Vertrag niedergelegten Klauseln genau zu studieren: Bei einer so genannten „Nachtzeitklausel“ erstreckt sich die versicherte Zeit nur über die Nacht – bei Tag ist das Fahrrad nicht versichert. Andere Klauseln legen genau fest, bei welcher Unterbringung das Fahrrad versichert ist („… hinter verschlossenen Türen“) und bei welcher nicht („… auf dem Hof“).

Weiterführende Literatur

Holthausen, H./Cristofolini, W.: Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, 2009.

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