Tarife der Krankenhauszusatzversicherung
- Nach dem Wahlleistungstarif werden die Mehrkosten bei Chefarztbehandlung und Unterbringung in Einzel- oder Zweibett-Zimmer erstattet.
- Der Restkostentarif deckt auch höhere Arzthonorare ab: Alle Leistungen aus dem Wahlleistungstarif, Kostenübernahme für Honorare bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und freie Wahl des Krankenhauses (jedoch keine Privatkliniken)
Spezielle Regelungen gibt es für die folgenden Leistungen: Chefarztbehandlung bei ambulanten Eingriffen, Zusatzkosten für TV und Telefon und Zuzahlungen pro Krankenhaustag für gesetzlich Versicherte
Die Tarife sind nach Geschlecht und Eintrittsalter des Versicherten gestaffelt. Bei Abschluss werden in der Regel Angaben zur Krankengeschichte und zu eventuellen Vorerkrankungen verlangt.
Die Monatsbeiträge für eine Krankenhauszusatzversicherung liegen je nach Leistungen zwischen 35 und 65 Euro.
Welche Kosten übernommen und welche Leistungen nicht inbegriffen sind, ist im jeweiligen Tarif genau geregelt – hier gilt es genau hin zu schauen und eigene Prioritäten zu setzen. Die Mehrkosten für ein Einzelzimmer kann man gegebenenfalls auch mal selbst tragen – sie sind zumindest kalkulierbar. Das Honorar, das der behandelnde Arzt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung stellen kann, darf je nach Begründung das 3,5-fache des Gebührensatzes betragen. Gute Krankenhauszusatzversicherung zahlen diesen Höchstsatz.
Vergleichen Sie vor Versicherungsabschluss in jedem Fall auch die Kündigungsklauseln der verschiedenen Anbieter und zwar insbesondere das Kündigungsrecht des Versicherungsanbieters bei Inanspruchnahme in den ersten Versicherungsjahren.
Unterliegen Sie als Selbstständiger nicht der Versicherungspflicht in der GKV, lohnt sich darüber hinaus ein Vergleich mit den Leistungen einer privaten Krankenversicherung (PKV).
Weiterführende Literatur
Westhoff, J./Westhoff. A.: Ihre Rechte als Kassenpatient: Wie Sie auch als gesetzlich Versicherter von Ärzten und Kassen bekommen, was Ihnen zusteht, 2010.
