15.07.10
Seit 1. Oktober 2006 gilt in der Metall- und Elektroindustrie der Tarifvertrag Altersvorsorgewirksame Leistungen. Dieser löst den bisherigen Tarifvertrag zu den Vermögenswirksamen Leistungen (VL) ab. Gefördert wird damit nicht mehr das generelle Sparen (Vermögensbildung), sondern der gezielte Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge. Die Altersvorsorgewirksame Leistung (AVWL) ist eine Weiterentwicklung der Vermögenswirksamen Leistungen (VL).
Nutzen Sie die neue Möglichkeit der Altersvorsorge zum Nulltarif – Wandeln Sie Ihre vermögenswirksame Leistung (VWL) in eine betriebliche Altersvorsorge als altersvorsorgewirksame Leistung (AVWL) um.
Jede Sparform der VWL ist steuer- und sozialabgabenpflichtig. Die AVWL sind steuer- und auch sozialversicherungsfrei. Mit der AVWL wurde eine – unter den gegebenen Rahmenbedingungen der Notwendigkeit zur Zusatzvorsorge – äußerst attraktive Anlagemöglichkeit für alle Arbeitnehmer, die eine VWL nutzen, geschaffen.
Für wen kommt eine Umwandlung der VWL in eine AVWL in Frage?
Generell kann jeder, der die VWL nutzt, diese Sparmöglichkeit mit einer betrieblichen Altersvorsorge als AVWL optimieren.
Es muss jedoch beachtet werden, dass die AVWL nicht wie die VWL eines Bausparvertrages z.B. nach 7 Jahren zur Auszahlung kommt, sondern erst als Altersvorsorge im Rentenalter. Die aktuelle Rentendiskussion zeigt, dass jede sich bietende Möglichkeit zu einer attraktiven Altersvorsorge genutzt werden sollte.
Sollten Sie in der Metall-, Elektro- oder Chemie-Branche arbeiten, so ist die Umwandlung bereits tariflich vorgeschrieben. Seit der Einführung der entsprechenden Tarifverträge (Metall- und Elektrobranche: 01.10.2006) darf die vom Arbeitgeber gewährte Leistung nicht mehr in einen Bausparvertrag oder ein Sparvertrag bei der Bank angelegt werden. Die vom Arbeitgeber bisher als vermögenswirksame Leistungen gezahlten Beiträge sollen zukünftig ausschließlich dem Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge dienen.
Was passiert mit dem Zuschuss meines Arbeitgebers
Arbeitgeber-Zuschuss zur VWL
Der Arbeitgeber-Zuschuss zu einer VWL ist für jeden Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungspflichtig. Netto bleibt Ihnen nur die Hälfte dieses Zuschusses über.
Arbeitgeber-Zuschuss zur AVWL
Die AVWL optimiert Ihren Arbeitgeber-Zuschuss, weil dieser nicht mehr steuer- und sozialabgabenpflichtig ist. Durch die Umwandlung wird der Sparbeitrag verdoppelt
Freiwillige Ergänzung der VWL
Legen Sie zusätzlich zum Arbeitgeber-Anteil einen eigenen Sparbetrag obendrauf, so können Sie je nach Einkommen Ihren Anlagebetrag bei gleichem Nettoaufwand verdoppeln!
Die Auswirkung der Umwandlung ist erstaunlich!
Bei gleichem Nettolohn können aus 40 Euro VWL (z.B. für einen Bausparvertrag) 86 Euro in eine betriebliche Altersvorsorge als AVWL angelegt werden.
Also doppelte Sparrate mit 0 € Mehraufwand!
Beispiel*:
Bei einer VWL Einzahlung von 40 € erhält ein Arbeitnehmer 250 € Rente oder wählt eine Einmalsauszahlung in Höhe von 44.000 €.
Bei der AVWL würde er eine Rente in Höhe von 550 € bekommen oder er wählt eine Einmalsauszahlung in Höhe von 107.000 €.
Ihre Vorteile als Arbeitnehmer auf einen Blick:
- Verdoppelung des bisherigen Sparbetrages ohne Verringerung des Nettoeinkommens!
- Einsparung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben
- Effiziente und attraktive Möglichkeit zum Aufbau bzw. zur
- Ergänzung der persönlichen Altersvorsorge.
Prüfen Sie Ihre Rentensituation genau! Gerne erklären wir Ihnen die Vorteile einer Umwandlung der vermögenswirksamen Leistung in eine altersvorsorgewirksame Leistung, einfach hier anklicken
Rechenbeispiel: Arbeitnehmer 30 Jahre (ledig, keine Kinder), Stk. I, GKV-Beitragssatz 15,5%, Renten-/Kapitalwert mit 67 bei 6% Wertsteigerung p.a., jeweils brutto (vor Steuern und ggfs. Sozialabgaben)
Werden besserverdienende Angestellte
Die Bereitstellung von Solarstrom