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Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)

Jeder fünfte Arbeitnehmer muss wegen Krankheit vorzeitig seinen Beruf an den Nagel hängen. Die Hauptursachen sind Herz- und Kreislauferkrankungen, psychische Erkrankungen oder Probleme mit Gelenken und der Wirbelsäule. Rente wegen Berufsunfähigkeit wird von der staatlichen Rentenversicherung seit dem 1. Januar 2002 gar nicht mehr gezahlt. Private Vorsorge ist daher ratsam, wenn Sie im Ernstfall nicht im Regen stehen möchten.

Seit 2002 wird statt der Berufsunfähigkeitsrente eine Erwerbsminderungsrente gezahlt. Das bedeutet eine wesentliche Verschlechterung der Leistungen. Die volle Rente wird nur dann gezahlt, wenn Sie weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Doch auch dann erhalten Sie nur 40 Prozent ihres bisherigen Einkommens. Noch schlechter ist die Absicherung bei einer Teilerwerbsminderung. Wer maximal sechs Stunden am Tag arbeitsfähig ist, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente. Die sogenannte Verweisung in einen anderen als den erlernten Beruf ist möglich. Wer länger als sechs Stunden am Tag arbeiten kann, erhält keine Zahlungen. Darüber hinaus gilt:

  • Renten wegen Erwerbsminderung sind grundsätzlich auf drei Jahre befristet. Sie können aber verlängert werden. Spätestens nach neun Jahren Befristung entsteht ein dauerhafter Rentenanspruch.
  • Eine Dauerrente gibt es auch dann, wenn der Arzt festgestellt hat, dass sich der Gesundheitszustand nicht bessern wird.
  • Zeitrenten werden frühestens vom siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung an gezahlt. Die Zeit bis dahin wird in der Regel durch Krankengeld oder Arbeitslosengeld überbrückt.
  • Wer die volle Erwerbsminderungsrente erhält, weil er keinen Teilzeitarbeitsplatz findet, erhält diese Rente stets nur befristet. Damit können künftige Änderungen auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt werden.
  • Ebenso wie die Altersrenten gibt es jetzt auch die Erwerbsminderungsrenten bei vorzeitigem Beginn nicht mehr ohne Abschläge, die auch bei einer sich anschließenden Alters- oder Hinterbliebenenrente bestehen bleiben.

Wenn Sie kein Vermögen haben, bleibt Ihnen als Ausweg nur die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Erleiden Sie dann einen Unfall oder werden Sie unheilbar krank, dann zahlt die Versicherung bis zum Erreichen der regulären Altersgrenze eine monatliche Rente und deckt damit Ihre Versorgungslücke. Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es entweder allein oder in Verbindung mit einer Lebensversicherung. Die Kombination mit einer Lebensversicherung ist dann sinnvoll, wenn Sie gleichzeitig Ihre Familie für den Fall des Todes absichern oder eine private Zusatzversorgung für Ihre Altersrente aufbauen wollen.

In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne über Ihre persönlichen Möglichkeiten.

Kontakt: Hans Rettberg | 0231-5570240 | per E-Mail bitte hier klicken

© Rettberg Wirtschaftsberatung GmbH, Dortmund

 

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