Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen, weil sie im Ernstfall vor dem finanziellen Ruin schützt. Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie selbst verschulden oder unabsichtlich verursachen, können leicht in die Millionen gehen.
Die Versicherungssumme sollte sich immer an möglichen Schwerstschäden ausrichten. Sollten Sie einen solchen Schaden verursachen, müssen Sie bei einer fehlenden oder zu niedrigen Versicherung möglicherweise ein Leben lang für die Folgeschäden aufkommen, z. B. Kosten für Behandlung, Schmerzensgeld, Pflege und Wohnungsumbau. Die Untergrenze für private Haftpflichtversicherungen sollte daher 3 Millionen Euro betragen.
Ihre Police sollte mindestens folgende Schäden abdecken:
- Allmählichkeitsschäden entstehen im Laufe der Zeit (z. B. Feuchtigkeit in der Wand, nachdem Sie eine Wasserleitung angebohrt haben).
- Computerschäden (z. B. wenn Sie andere Geräte mit Computerviren verseuchen).
- Häusliche Abwasserschäden (z. B. durch verstopfte Rohre).
- Schäden beim Hüten fremder Tiere (z. B.: Sie passen auf den Hund Ihres Nachbarn auf, der dabei jemanden verletzt).
- Schäden durch gewässergefährdende Substanzen (z. B. Chemikalien gelangen über Ihren Garten in das Grundwasser).
- Mietsachschäden auch Schäden beim Mieten einer Ferienwohnung im Ausland.
- Auslandsschutz sollte für mindestens ein Jahr bestehen, in EU-Ländern auch für drei Jahre.
- Schäden bei Gefälligkeitshandlungen, z. B. wenn Ihr Nachbar Ihnen beim Umzug hilft und den Fernseher fallen lässt.
- Schäden durch deliktunfähige Kinder (unter 7 Jahren) auch bei Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht.
- Schutz bei Forderungsausfällen (Sie werden von einer Person geschädigt, die nicht versichert ist und nicht zahlen kann).
- Schäden bei kleineren Bauvorhaben (z. B.: ein Kind fällt in Ihre Baugrube für eine Garage).
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