In Deutschland haben bereits rund 8,5 Millionen Menschen eine private Krankenversicherung (PKV). Privat versichern kann sich jeder, der drei Jahre hintereinander über ein Einkommen von derzeit mehr als 49.950 Euro pro Jahr verfügt. Allerdings soll der Wechsel von der gesetzlichen Krankenverversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wieder erleichtert werden. Eine Sonderregelung soll den Wechsel gleich zu Jahresbeginn 2011 möglich machen. Voraussetzung: Das Gehalt des Wechslers im Jahr 2010 liegt über der Jahresarbeitsentgelt-Grenze von 49.950 Euro. Das geht aus dem Entwurf zum „Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-FinG) hervor.
Selbstständige, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, sowie Beamte können ebenfalls eine PKV abschließen. Die rund 40 privaten Krankenversicherer in Deutschland bieten eine Vielzahl von Tarifen, deren Leistungen sich wie in einem Baukasten zusammensetzen.
Ambulant: Als Privatpatient haben Sie meistens eine Vorzugsbehandlung bei Ärzten, wie z. B. kürzere Wartezeiten, andere Wartezimmer und bessere Behandlungsmethoden. Dafür dürfen die Ärzte bis zum 3,5fachen des Gebührensatzes abrechnen. Manche Versicherungen gehen auch darüber hinaus. Auch die Heilpraktikerkosten werden meist bis zu 80 Prozent übernommen. Bei psychotherapeutischen Behandlungen ist die Übernahme von bis zu 30 Sitzungen üblich.
Krankenhaus: Die bekanntesten Vorteile und Zugpferde der PKV sind Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung. Prüfen Sie daneben aber weitere Leistungen, wie z. B. Krankentransport, Krankenhaustagegeld und psychotherapeutische Behandlung im Krankenhaus.
Zahnbehandlung: Übernahme der Kosten für Zahnersatz und Inlays (z. B. zu 65 Prozent), Zahnbehandlungen (zu 90 Prozent).
Weitere Leistungen: Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen, Heilmittel, Arzneimittel, Sehhilfen, Hilfsmittel (Prothesen, Hörgeräte usw.), Krankentagegeld.
Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 müssen private Krankenversicherungen einen Standardtarif anbieten, der mit den durchschnittlichen Leistungen der GKV vergleichbar ist. Mit Einführung des Gesundheitsfonds zum 1.1.2009 wird er durch den Basistarif abgelöst. Der Standardtarif ist der günstigste, bietet aber auch keine Leistungsvorteile.
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