Lebensversicherungen sind nach wie vor eine der beliebtesten Vorsorgeformen der Deutschen. Fast 100 Millionen Versicherungsverträge bestehen derzeit in Deutschland mit einer Gesamtsumme von zwei Billionen Euro. Die Neuabschlüsse pro Jahr summieren sich auf eine Versicherungssumme von 65 Milliarden Euro, die durchschnittliche Versicherungssumme pro Vertrag beträgt 25.000 Euro. Es gibt drei Arten: (1) Risikolebensversicherung, (2) Kapitallebensversicherung und (3) private Rentenversicherung.
(1) Risikolebensversicherung
Mit einer Risikolebensversicherung sichern Sie im Fall Ihres Todes Ihre Familie oder Ihre Verbindlichkeiten ab. Sie ist daher ein Muss für junge Familien, die auf das Einkommen eines „Hauptversorgers“ angewiesen sind und die sich möglicherweise zusätzlich für Wohneigentum verschuldet haben. Risikolebensversicherungen sind auch für Selbstständige notwendig, die persönliche Bürgschaften für Firmenkredite abgegeben haben und die im Todesfall mögliche Belastungen für ihre Nachkommen vermeiden möchten.
Die Prämien für Risikolebensversicherungen hängen ab von der Versicherungshöhe, dem Alter bei Versicherungsbeginn und dem Gesundheitszustand der zu versichernden Person. Sie können gleichbleibende, steigende oder fallende Prämien vereinbaren. Steigende Prämien sind sinnvoll, um die jährliche Inflationsrate zu berücksichtigen.
(2) Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung ist eine Mischform, die das Risiko des Todesfalls absichert und gleichzeitig einen Kapitalstock für das Alter aufbaut. Die Versicherer garantieren eine Mindestverzinsung von derzeit 2,25 Prozent. Hinzu kommt eine Überschussbeteiligung in Abhängigkeit vom Anlageerfolg der Versicherung. Welche Auswirkungen die aktuelle Finanzmarktkrise hat, ist noch nicht abzusehen. Die Höhe der Überschussbeteiligung variiert von Versicherung zu Versicherung. Der Durchschnitt bewegt sich bei 2,5 Prozent.
Wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre läuft und die Versicherung erst ab dem sechzigsten Lebensjahr ausgezahlt wird, dann sind die Erträge nur zur Hälfte zu versteuern (Halbeinkünfteverfahren). Die Kapitallebensversicherung ist noch interessant, wenn Sie im Alter einen hohen Steuersatz haben oder die Formen der betrieblichen Altersversorgung in Anspruch nehmen (z. B. Direktversicherung, Riester-Rente).
(3) Private Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung ist eine Lebensversicherung ohne Absicherung des Todesfalls. Sie ist im Prinzip ein Sparvertrag und dient der Altersversorgung. Sie wird ausgezahlt, wenn ein festgelegter Zeitpunkt erreicht ist (meist das Rentenalter). Private Rentenversicherungen werden häufig in der Form einer Fondspolice abgeschlossen, gekoppelt mit Steuerprivilegien als Riester-Rente (für Privatpersonen) oder Rürup-Rente (für Selbstständige).
In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne über Ihre persönlichen Möglichkeiten.
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