Alle sechs Sekunden passiert in Deutschland ein Unfall. Allein 427.000 Menschen wurden 2006 bei Verkehrsunfällen verletzt oder getötet. Das Risiko ist also da, zumal die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Unfällen im Rahmen der Arbeit oder von behördlichen Pflichten greift. Abgesichert sind auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und wieder zurück. Unfälle in der Freizeit sind dagegen nicht versichert. Hierfür ist eine private Unfallversicherung notwendig. Sie zahlt, wenn der Versicherte einen bleibenden Schaden durch einen Unfall erlitten hat. Die Versicherungssumme soll dazu dienen, z. B. nicht von der Krankenversicherung abgedeckte Therapien, notwendige Umbauten in Wohnungen und an Autos sowie für einzustellende Betreuungshilfen zu bezahlen.
Wichtige Vertragsbedingungen
Neben der zu zahlenden Prämie sollten Sie beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung vor allem auf die Vertragsbedingungen achten:
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