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Unfallversicherung

Alle sechs Sekunden passiert in Deutschland ein Unfall. Allein 427.000 Menschen wurden 2006 bei Verkehrsunfällen verletzt oder getötet. Das Risiko ist also da, zumal die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Unfällen im Rahmen der Arbeit oder von behördlichen Pflichten greift. Abgesichert sind auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und wieder zurück. Unfälle in der Freizeit sind dagegen nicht versichert. Hierfür ist eine private Unfallversicherung notwendig. Sie zahlt, wenn der Versicherte einen bleibenden Schaden durch einen Unfall erlitten hat. Die Versicherungssumme soll dazu dienen, z. B. nicht von der Krankenversicherung abgedeckte Therapien, notwendige Umbauten in Wohnungen und an Autos sowie für einzustellende Betreuungshilfen zu bezahlen.

Wichtige Vertragsbedingungen

Neben der zu zahlenden Prämie sollten Sie beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung vor allem auf die Vertragsbedingungen achten:

  • Gliedertaxe: Alle möglichen Unfallschäden sind bestimmten Invaliditätsgraden zugeordnet. Vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft sind hierfür Musterbedingungen entwickelt worden. So bedeuten z. B. der Verlust der Hand einen Invaliditätsgrad von 55 % (Auge 50 %, Arm und Bein 70 %). Einige Versicherungen weichen aber davon ab.
  • Vorerkrankungen: Bei Unfallschäden an Körperteilen, die bereits durch Vorerkrankungen beeinträchtigt waren, kann es Abzüge bei der Invalidität geben.
  • Meldefristen: Die Invalidität muss in der Regel innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und spätestens nach 15 Monaten von einem Arzt bestätigt und gemeldet sein.
  • Bewusstseinsstörungen: Normalerweise sind Leistungen nach Unfällen unter Alkohol- und Drogeneinfluss ausgeschlossen. Auch Bewusstseinsstörungen durch Ohnmacht und Schlaganfall können dazu gehören.


Kontakt: Hans Rettberg | 0231-5570240 | per E-Mail bitte hier klicken.

© Rettberg Wirtschaftsberatung GmbH, Dortmund

 

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